Bei der Entwicklung von Medikamenten werden neben tierversuchsfreien Methoden und Tierversuchen immer auch Versuche am Menschen durchgeführt – die so genannten «klinischen Studien». Die geltenden ethischen Grundsätze der (medizinischen) Humanforschung wurden unter anderem in folgenden Dokumenten dargelegt [1]:
- Der Nürnberger Kodex (1946/47) besagt, dass eine freie und informierte Zustimmung aller Probanden für eine Teilnahme erforderlich ist.
- Die Deklaration von Helsinki (1964) beschreibt die nötige Abwägung zwischen der Notwendigkeit, fundierte medizinische Erkenntnisse zu gewinnen, und der Notwendigkeit, die Gesundheit und Interessen der Forschungsteilnehmer zu schützen.
- Der Belmont-Report (1978) legt moralische Grundprinzipien fest, wie z.B. der Achtung der Menschenwürde.
Ein wichtiges Ziel dieser Dokumente war es, menschenverachtende Versuche, wie sie beispielsweise in nationalsozialistischen Konzentrationslagern während des 2. Weltkrieges durchgeführt wurden, zu unterbinden. Aufgrund der darin deklarierten ethischen Grundsätze muss bei Experimenten am Menschen jeweils eine Güterabwägung durchgeführt werden [2]. Somit dürfen klinische Versuche nur durchgeführt werden, wenn der zu erwartende Erkenntnisgewinn oder der zu erwartende medizinische Nutzen das potentielle Risiko für die Probanden überwiegt [3].
Die Dokumente beschreiben ferner, dass Experimente am Menschen nur dann zulässig sind, wenn die Risiken für den Patienten so weit wie irgend möglich minimiert wurden. Daher ist es verboten, Therapien am Menschen zu testen, bevor ihre Wirksamkeit und Sicherheit nicht in präklinischen Versuchen abgeklärt worden sind. Hierfür werden neben Computersimulationen, pharmakologischen Untersuchungen sowie Studien in Zell- und Gewebekulturen auch Tierversuche eingesetzt [4], insbesondere, um mögliche unerwünschte Nebenwirkungen frühzeitig zu erkennen [5].
Neben diesen ethischen Grundprinzipien gibt es auch praktische Gründe, die das Erforschen von Krankheiten ohne Tierversuche stark erschweren würden: Für die Erforschung vieler biomedizinischer Fragen ist der Mensch nur schlecht geeignet. So lassen sich gewisse Erbkrankheiten viel besser an Organismen wie Zebrafischen oder Mäusen untersuchen, die - im Gegensatz zum Menschen - in kurzer Zeit sehr viele Nachkommen haben und die sich einfach genetisch verändern lassen, um spezifische Krankheitsursachen zu erforschen.
Eine besondere Bedeutung haben Tierversuche bei der Erforschung von seltenen Krankheiten. Allein in der Schweiz wird geschätzt, dass über eine halbe Million Menschen von einer der tausenden seltenen Krankheiten betroffen sind [6]. Doch weil es bei diesen seltenen Leiden pro Krankheit weniger als 5 Fälle pro 10’000 Menschen gibt, ist es kaum möglich, die genetischen, physiologischen oder anatomischen Ursachen der jeweiligen Krankheit ohne Tierversuche auf den Grund zu gehen, weil dazu schlicht die Zahl der menschlichen Probanden fehlt.
Für mehr Informationen zur Humanforschung siehe das Themendossier «Forschung mit Menschen (FAQ)» [3].
Das ist ein Beitrag des Themendossiers «Tierversuche in der Schweiz».
Referenzen
Auch bei Tierversuchen wird jeweils eine Güterabwägung vorgenommen, siehe dazu die Frage «Güterabwägung: Wie wird beurteilt, ob ein Tierversuch zulässig ist?» im Reatch-Themendossier «Tierversuche in der Schweiz (FAQ)».
Siehe dazu auch das Reatch-Themendossier «Forschung mit Menschen (FAQ)»
Siehe dazu die Fragen «Welches Potential haben tierversuchsfreie Methoden für die Biomedizin?», «Warum können Tierversuche noch nicht vollständig mit tierversuchsfreien Methoden (sog. «Alternativmethoden») ersetzt werden?» im Reatch-Themendossier «Tierversuche in der Schweiz (FAQ)».
Siehe dazu die Frage «Wieso werden gewisse Nebenwirkungen erst nach der Markzulassung erkannt?» im Reatch-Themendossier «Tierversuche in der Schweiz (FAQ)».
Bundesamt für Gesundheit, Krankheiten, Krankheiten A-Z, Seltene Krankheiten, https://www.bag.admin.ch/bag/d...
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