Martin Luther King, Sophie Scholl und die Coronaproteste

Die derzeit oft gesehenen Demonstrationen von sogenannten Coronaleugner*innen kommen mit einer gewissen revolutionären Symbolik daher. Lassen sich die Protestbekundungen gegen die Coronamassnahmen als zivilen Ungehorsam verstehen? Und wenn ja, sind sie deshalb legitim?

Der folgende Beitrag ist am 25. Januar 2021 auf dem JetztZeit-Blog erschienen.

Es ist eine gruselige Formation, die hier durch Bern zieht. Menschen in weissen Schutzanzügen und mit Masken trotten durch die Innenstadt. Aus einer Stereoanlage klingt eine blecherne Stimme. «Unser Atem tötet. Sicher bist du nur in der Isolation. Fügt euch der Normalität. Verratet eure Nachbarschaft. Maskenpflicht ein Leben lang. Umerziehungslager für Maskenverweigerer.» Dass diese Aktion an die Dystopie «1984» von George Orwell erinnert, scheint gewollt. Die Kommentare auf YouTube weisen darauf hin, dass das die Zukunft sein werde, wenn man nicht aufpasst. Es ist offensichtlich: Das ist eine Protestaktion von Coronaleugner*innen.

Diese Demonstrationen finden regelmässig statt, in verschiedenen Schweizer und Deutschen Innenstädten. Das Medium könnte überraschen, denn wer die Aktionen von Extinction Rebellion kennt, fühlt sich vielleicht irgendwie daran erinnert. Nur ist Extinction Rebellion für Klimaschutz auf der Strasse. Die Coronaleugner, weil sie glauben, in einer Diktatur zu leben.

«Ich fühle mich wie Sophie Scholl»

Etwas Wichtiges vorweg: Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Coronaleugner*innen und Extinction Rebellion. Die Gründe, weshalb diese Gruppen auf die Strasse gehen, könnten unterschiedlicher nicht sein. Das einzige, was sie verbindet, ist die Überzeugung, gegen Unrecht vorzugehen. Nur haben Extinction Rebellion die Wissenschaft auf ihrer Seite, die belegt, dass der Klimawandel echt ist. Die Coronaleugner*innen haben meist keine echten Belege für ihre Behauptungen.

Trotzdem gibt es eine Ähnlichkeit im Auftreten dieser zwei Gruppierungen. Es ist nicht neu, dass linke Aktionskunst und die typische Symbolik linker Proteste von anderen übernommen werden. Die Unterscheidung von links, mitte und rechts aufgrund äusserlicher Merkmale wie Kleidungsstil oder der Lebensgestaltung ist schwieriger geworden. Auch weil sich ehemals typisch linker Protestgestaltung bedient wird.

Bei den Coronaprotesten könnte ein Grund dafür sein, dass viele Protestierende ehemals links gewählt haben und sich auch mit typisch linken Themen identifizieren. Diese Information geht auf eine Forschungsarbeit der Universität Basel unter der Leitung von Oliver Nachtwey, Nadine Frei und Robert Schäfer zu den Coronaprotesten zurück. Diese linke Orientierung hat sich mit Corona geändert, der Habitus aber blieb. Vielleicht ist das der Grund, weshalb die Coronaleugner*innen sich einer Protestform bedienen, welche auch als ziviler Ungehorsam charakterisiert werden könnte. Diese Feststellung mag schockieren und sie wirft viele Fragen über die Legitimität des zivilen Ungehorsams auf. Denn kann ein Coronaprotest wirklich mit bekannten Aktivist*innen des zivilen Ungehorsams wie Martin Luther King oder Mahatma Gandhi eingereiht werden? Was würde dies für die Coronaproteste bedeuten und was für den zivilen Ungehorsam?

Tatsächlich haben einige Coronaleugner*innen die Selbstüberzeugung, in die Fussstapfen des zivilen Ungehorsams glorreich einzutreten. Beispiele wie in Hannover, wo sich eine junge Frau an einer Coronademonstration mit Sophie Scholl verglich, zeigen dies. Als Grund für den Vergleich bezog sich die junge Frau auf die Tatsache, dass sie gleich alt sei wie Sophie Scholl, als diese von den Nationalsozialisten ermordet wurde. Sophie Scholl hat als Mitglied der Widerstandsgruppe «Weisse Rose» Flugblätter gegen den Nationalsozialismus verteilt und wurde deswegen enthauptet. Die junge Frau an der Querdenker-Demonstration in Hannover ist nach eigenen Angaben seit Monaten im Widerstand. Gegen was, sagt sie nicht, man kann es sich aber denken.

Auch die Aussage eines 11-jährigen Mädchens, welches sich mit Anne Frank verglich, weil es ihren Geburtstag im Geheimen feiern musste, weil zu viele Gäste eingeladen waren, zeigt das Selbstbild vieler Coronaleugner*innen als Erben des zivilen Ungehorsams im Dienste der Humanität. Auch wenn sich das Mädchen vielleicht nicht bewusst war, welche Tragweite ihr Vergleich hat, so haben ihre Eltern sie doch nicht über ihren schlechten Vergleich aufgeklärt. Es liegt nahe, dass die Eltern die Ansicht ihrer Tochter teilen. Für die meisten anderen Menschen sträuben sich bei diesen Vergleichen die Nackenhaare.

Trotzdem, wenn man Aktionen wie die zu Beginn geschilderte Schutzanzugaktion der Coronaleugner*innen betrachtet, ist kaum zu übersehen, dass diese Aktionen viele Merkmale des zivilen Ungehorsams tragen. Das stellt den zivilen Ungehorsam wie gesagt vor einige Schwierigkeiten. Denn der zivile Ungehorsam bezieht seine Legitimation mitunter auch von den bekannten Beispielen von Freiheitskämpfer*innen, welche grosse Ungerechtigkeit durch den zivilen Ungehorsam bekämpft haben. Wenn nun Coronaleugner*innen in diese Reihen aufgenommen würden, würde das der Glaubwürdigkeit des zivilen Ungehorsams schaden. Die Frage ist also: Sind Aktionen im Rahmen der Coronaproteste ziviler Ungehorsam?

Sind Coronaproteste wirklich ziviler Ungehorsam?

Im Artikel «Ziviler Ungehorsam – Ermächtigung der Machtlosen» wurde erklärt, welche Charaktermerkmale für die Klassifizierung als zivilen Ungehorsam vorhanden sein müssen. Dazu gehört der Protest gegen Ungerechtigkeit, öffentliche Kommunikation der Anliegen, Mitwirkung am politischen Geschehen und Gewaltlosigkeit. Die besagte Aktion mit den Schutzanzügen weist fast alle diese Eigenschaften auf. Sie verstehen sich als Protest gegen die Ungerechtigkeit der Regierung, welche eine Coronadiktatur aufgestellt habe oder noch aufstellen würde, Protest gegen «unangemessene» Massnahmen, welche die Freiheit der Menschen einschränken würden und Protest gegen die Impfpflicht, welche vermeintlich eingeführt werden soll. Zeichengebend dafür ist der Protest gegen die Masken, welche nicht nur gesundheitsschädlich seien, sondern welche in den Kreisen der Coronaleugner*innen symbolisch für die Mundtotmachung jeglicher Kritik gegen das scheinbar diktatorische Regime und seine «illegitimen» Massnahmen gilt. Dieser Protest wird durch öffentliche Aktionen wie der Schutzanzugaktion gegen aussen kommuniziert. Aber auch das Verweigern der Masken im öffentlichen Verkehr kann als Versuch gewertet werden, kollektiv auf eine Situation hinzuweisen, welche als Unrecht wahrgenommen wird. 

Zwei von vier Merkmalen des zivilen Ungehorsams sind also bei den Aktionen von Coronaleugner*innen erfüllt. Doch ob sie auch die zwei letzten Merkmale erfüllen, ist nicht klar mit einem Ja zu beantworten. Zuerst zur Mitwirkung am politischen Geschehen. In den öffentlichen Reden der Coronaleugner*innen wird klar, dass diese die Politik als zu tiefst korrumpiert wahrnehmen. Das Vertrauen in die staatlichen Institutionen sinkt bei einigen Coronaleugner*innen gegen Null. Das zeigen Aussagen wie «Ich bin kein Politiker, ihr könnt mir also glauben», welche an einer Demonstration in Schwyz von einem Redner gemacht wurde. Natürlich sind nicht alle Coronaleugner*innen so desillusioniert und es gibt Aussagen zu den Aktionen, dass diese den Politiker*innen zeigen sollen, dass «das Volk» die Massnahmen nicht einfach so hinnimmt, sondern sich wehrt. Es ist fraglich, ob man die Aktionen als Versuch werten kann, auf politischem Weg etwas zu verändern, da das politische System nach eigenen Aussagen schon eine Diktatur ist und jegliche Beeinflussung der Politik unmöglich sei. Trotzdem würden einige Coronaleugner*innen bei der nächsten Wahl vermehrt die SVP wählen, wie aus der Forschung der Uni Basel zu den Coronaprotesten hervorgeht. Das Verhältnis zur Politik bleibt bei Coronaleugner*innen also diffus. 

Auch ob bei Protestaktionen gegen die Coronamassnahmen und bei Maskenverweigerung die Gewaltlosigkeit eingehalten wird, ist fraglich. Die Gefährdung der Bevölkerung durch das Nichttragen der Maske und die Nichteinhaltung der Massnahmen könnte als Gewalthandlung gewertet werden. Bei der Schutzanzugaktion wurden jedoch nicht nur Masken, sondern sogar Schutzanzüge getragen. Hier kann also keine Gewalt festgestellt werden. Ist diese Aktion also ziviler Ungehorsam? 

Leider muss diese Frage bejaht werden. Die Schutzanzugaktion kann als ziviler Ungehorsam gewertet werden, da er alle Merkmale des zivilen Ungehorsams aufweist. Doch das bedeutet noch lange nicht, dass Vergleiche mit Anne Frank oder Sophie Scholl legitim sind. Denn nur, weil eine Aktion ziviler Ungehorsam ist, sind die Gründe, für die sie kämpft, noch lange nicht legitim. 

Diese Aussage mag kontraintuitiv klingen, da mit dem zivilen Ungehorsam meist grosse humanitäre Leistungen verknüpft werden. Meistens wird auch versucht, nur Handlungen als zivilen Ungehorsam zu werten, welche in dieser humanitären Tradition stehen. Die Gründe, weshalb etwas nicht zum zivilen Ungehorsam gezählt wird, können schnell konstruiert wirken. Ein aktuelles Beispiel ist Wikileaksgründer Julian Assange, welcher zwar nicht an die USA ausgeliefert, jedoch auch nicht freigelassen wird. Ob die Veröffentlichung geheimer Staatsdokumente über Kriegsverbrechen einer Nation legitim ist oder sogar als humanitäre Leistung gewertet werden kann, wird öffentlich breit diskutiert. Trotzdem können die Veröffentlichungen auf Wikileaks als zivilen Ungehorsam betrachtet werden, weil sie alle Bedingungen dafür erfüllen. 

Gerade bei Aktionen, welche sich gegen bestehendes Recht richten, weil sie dieses als illegitim betrachten, ist die Frage der Legitimität umstritten. Es ist einfacher, zivilen Ungehorsam zu rechtfertigen, welcher auf den Bruch bestehender Gesetze aufmerksam macht, als den zivilen Ungehorsam, welcher bestehende Gesetze kritisiert. So sind viele solche Aktionen als zivilen Ungehorsam zu werten, obwohl von einigen Parteien Zweifel an der Legitimität ihrer Gründe angebracht werden. 

Im vorliegenden Text wird also dafür argumentiert, dass die Legitimität einer Handlung nicht von ihrem Status als ziviler Ungehorsam zusammenhängt. Ob eine Handlung legitim ist oder nicht, ist in einem zweiten Schritt zu bewerten. Diese Bewertung gestaltet sich oft schwierig, da verschiedene Gründe für oder gegen die Legitimität hervorgebracht werden können. Doch es gibt ein Kriterium, welches jede weitere Diskussion ausschliessen könnte. Dieses Kriterium ist die Orientierung an den Menschenrechten. Diese sind bestehende Gesetze, welche die Rechte aller Menschen schützen sollen und daher universelle Gültigkeit beanspruchen. Wenn ein Gesetz oder eine Praxis Menschenrechte verletzt, ist der zivile Ungehorsam dagegen definitiv legitim. Das ist bei Whistleblowern der Fall. Und bei den Coronaprotesten? 

Menschenrechte – ein Distinktionsmerkmal für Legitimität

Spannend an diesem Fall ist, dass sich die Coronaleugner*innen selbst auf die Menschenrechte berufen. Sie behaupten, dass die Handlungsfreiheit, freie Meinungsäusserung, Versammlungs- und Personenfreizügigkeitsfreiheit, Informationsfreiheit, Recht auf Bildung, Religionsfreiheit und das Recht auf Selbstbestimmung beeinträchtigt seien. Die genannten Menschenrechte sind zwar universell, aber nicht absolut gültig. Bis auf die absolut geltenden Menschenrechte (zum Beispiel Sklaverei- oder Folterverbot) dürfen alle Menschenrechte eingeschränkt werden, sofern der Eingriff auf dem überwiegenden öffentlichen Interesse beruht und der Eingriff verhältnismässig ist.

Da eine globale Pandemie vorliegt, die bereits hunderttausende Menschen das Leben gekostet hat, ist dieser Fall gegeben. Das Gegenargument der Coronaleugner*innen, dass die Pandemie nicht echt oder nicht so ernst ist, ignoriert nicht nur die wissenschaftliche Evidenz, sondern auch die Situation in Spitälern und Pflegeeinrichtungen und ist deshalb in dieser Diskussion ungültig. Das bedeutet, dass die Coronamassnahmen die Menschenrechte zwar sehr einschränken, sie aber den Umständen entsprechend gerechtfertigt sind. Natürlich gibt es problematische Massnahmen, welche Ungleichheit befördern, bestimmte Menschengruppen und Wirtschaftszweige diskriminieren, doch von einer Diktatur oder einer Einschränkung der freien Meinungsäusserung kann nicht geredet werden. Schon nur die Tatsache, dass es möglich ist, solche Schutzanzugaktionen durchzuführen, während die Polizei vorbeifährt und nichts unternimmt, zeigt, dass die Anklage seitens der Coronaleugner*innen masslos übertrieben ist. Das bedeutet nicht, dass Kritik nicht angebracht sein soll. Doch da der zivile Ungehorsam der Coronaleugner*innen auf den Annahmen einer Diktatur, Einschränkung der Meinungsfreiheit und der allgemeinen Freiheit und Impfzwang beruht und diese Dinge nicht gegeben sind, entbehrt dieser zivile Ungehorsam jeder nötigen Basis, um legitim zu sein.

Ziviler Ungehorsam – aber illegitim

Zusammenfassend können also einige Aktionen von Coronaleugner*innen durchaus als ziviler Ungehorsam gewertet werden. Sie sind eine Form von Protest gegen eine als ungerecht wahrgenommene Situation, kommunizieren diese Wahrnehmung mit gewaltlosen Aktionen gegen aussen und versuchen den öffentlichen und politischen Diskurs zu beeinflussen. Damit erfüllen sie die Kriterien des zivilen Ungehorsams. Doch deswegen sind sie noch lange nicht im gleichen Atemzug zu nennen wie Martin Luther King oder auch Sophie Scholl. Der Auffassung, dass der Staat die Coronamassnahmen diktatorisch eingeführt hätte oder dass die Meinungsfreiheit der Menschen eingeschränkt würde, fehlt jegliche Legitimationsgrundlage. Dadurch sind auch die Aktionen der Coronaleugner*innen, obwohl sie sich der Form des zivilen Ungehorsams bedienen, illegitim

Der JetztZeit-Blog ist ein Onlineportal, das von Studierenden der Universität Basel betreut wird. Der Jetzt-Zeit Blog spricht alle an, die sich für gesellschaftliche Themen von heute interessieren.

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Lisa Kwasny schreibt für den JetztZeit-Blog.

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