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Ethikkommissionen in der Schweiz

Ethikkommissionen sind fest im politischen, medizinischen und wissenschaftlichen System der Schweiz verankert. Doch was sind und machen Ethikkommissionen überhaupt? Ein historischer Exkurs über die Geschichte der Ethikkommissionen und ein Überblick über die Funktionsweisen, Ziele und Schwierigkeiten von Ethikkommissionen in der Schweiz.

Dieser Beitrag wurde im Rahmen von Scimpact geschrieben. Scimpact ist das Förderprogramm von Reatch für junge Menschen, die Wissenschaft in gesellschaftliche Debatten einbringen wollen.

Das gesellschaftliche Zusammenleben ist ziemlich unstetig. Weltanschauungen, Staats- und Regierungsformen, Trends und Bedürfnisse, Technologien, Erkenntnisse: Auf lange Sicht scheinen alle Aspekte menschlichen Daseins kontinuierlichen Veränderungen, grossen wie kleinen, unterworfen zu sein. Gesellschaften sehen sich also immer wieder mit der Frage konfrontiert, wie das Zusammenleben einigermassen gescheit organisiert werden soll. Meistens wird das Zusammenleben durch Werte, Normen, Gesetze oder eine Verfassung geregelt. Doch diese Werte, Normen, Gesetze und Verfassungen sind eben mit ständigen Veränderungsprozessen konfrontiert. Eine noch junge Form, steten Veränderungen zu begegnen, sind Ethikkommissionen, denn: Ein grosser Treiber dieser vielseitigen Entwicklungen sind die Wissenschaften, die immer neue Erkenntnisse und Technologien produzieren. Dementsprechend waren es hauptsächlich rasante Entwicklungen im Bereich der Biotechnologien (Technologien, welche direkte Zugriffe auf Lebewesen und Ökosysteme ermöglichen) sowie ungelöste Probleme in der medizinischen Forschung und Praxis, die in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts zur Bildung von Ethikkommissionen geführt haben – ausgehend von Nordamerika und Europa. Diese Ethikkommissionen, welche sich grösstenteils mit dem Einsatz von Biotechnologien und medizinethischen Fragestellungen befassen, sind noch heute im Einsatz – auch in der Schweiz. Sie sind an den Schnittstellen zwischen Forschung, medizinischer Praxis und der Beratung und Aufsicht politischer und wissenschaftlicher Arbeit zu verorten. Damit geben sie direkte Reaktionen auf den immensen Einfluss der Wissenschaften auf das Weltgeschehen und die mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen und Produkten einhergehenden Probleme, Herausforderungen und Fragen.

Ein historischer Abriss: Ethikkommissionen in der Schweiz

Die Geschichte der Schweizer Ethikkommissionen ist nur innerhalb der globalen Entwicklung der zeitgenössischen Medizin- und Bioethik zu verstehen, welche vor allem durch den Zweiten Weltkrieg auf tragische Weise an Bedeutung gewonnen haben. Beispielsweise hat der für die Herausbildung einer (globalen) Medizin- und Forschungsethik und im Zuge der Nürnberger Prozesse aufgestellte wegweisende «Nürnberger Kodex» von 1947 das bis heute wichtige Prinzip der «freiwilligen Zustimmung der Versuchsperson» eingeführt. Dieses gilt im Bereich der Behandlung und Erforschung von menschlichen Probanden.[i] Auch die Gründungen der World Medical Associtation (WMA, 1947) und der WHO (1948) fallen in dieselbe Zeit. Die WMA legte mit dem «Genfer Ärztegelöbnis» von 1948 und der 1964 veröffentlichten «Declaration of Helsinki» schliesslich die Grundlagen für die Modernisierung des antiken hippokratischen Eides, die bis heute mehrmals revidiert wurden und in der ärztlichen Praxis Anwendung finden.[ii]

Das Auftauchen neuer Technologien und Techniken seit den 1960ern, wie die künstliche Beatmung, Organtransplantationen, die Entwicklung der Gentechnik, Pränataldiagnostik und künstlichen Befruchtungen haben weitere, komplexe Fragen aufgeworfen. Durch die Möglichkeit der künstlichen Beatmung und die der Transplantation von Herz- und Organen verschwommen die Grenzen zwischen Leben und Tod, weswegen bisherige «ethische Leitplanken» der Behandlung zu versagen begannen.[iii] Aus diesem Grund erarbeitete ein Fachgremium der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) 1969 Richtlinien zur «Definition und Diagnose des Hirntodes», basierend auf der 1964 veröffentlichten Deklaration von Helsinki. Ziel war es, die dadurch entstandenen Unsicherheiten – wann ist jemand tot? Wann dürfen Herz und andere Organe entnommen werden? – durch eine neue Todesdefinition zu beseitigen. Diese und andere «ethische Belange», wie Experimente am Menschen, sollten vom Gremium in nur wenigen Sitzungen gelöst werden. Die Befassung mit biomedizinethischen Fragen war nämlich kein ursprüngliches Ziel der 1943 als privaten Stiftung gegründeten SAMW. Vielmehr standen Forschungsförderung und Vernetzungsarbeit im Vordergrund, wobei ein Grossteil des Stiftungsvermögens aus der Pharmaindustrie stammte.[iv]

Im Laufe der Jahre häuften sich jedoch Anfragen zur Übernahme von Gutachten für den Bund. Zudem folgte der SNF 1977 internationalen Standards, als er forderte, dass sämtliche Finanzierungsanträge für Forschungen am Menschen Einschätzungen einer Ethikkommission benötigen. Diese Entwicklungen trugen zur Gründung einer zentralen SAMW-Ethikkommissionen 1979 bei. Auch die pharmazeutische Industrie engagierte sich für die Schaffung einer zentralen SAMW-Ethikkommission, damit internationale Marktzugänge und globale Forschungsstandards, gewährleistet werden konnten.[v] Die Gründung der ersten kantonale Ethikkommission erfolgte 1987 im Kanton Thurgau, auf Bundesebene erfolgten Gründungen von Ethikkommissionen erst in den 1990er und den frühen 2000ern.[vi]

Was sind die Aufgaben von Ethikkommissionen?

Der deutsche Philosoph und Ethiker Klaus Peter Rippe unterscheidet zwischen lokalen und zentralen Ethikkommissionen, welchen unterschiedliche Aufgabengebiete zukommen. In der Schweiz sind lokale Ethikkommissionen auf Spital- oder Kantonsebene angesiedelt, die zentralen Ethikkommissionen haben einen nationalen oder generellen Fokus. Lokale Ethikkommissionen befassen sich mit konkreten Fällen wie der Zulässigkeit von Tierversuchen, klinischen Versuchen an Menschen oder speziellen operativen Eingriffen. Sie erfüllen damit Aufsichts- und Beratungsfunktionen, beispielsweise um Risikoabwägungen zu treffen oder um den Patientenschutz zu gewährleisten. Zentrale Ethikkommissionen versuchen dahingegen allgemeine Richtlinien für die Forschungspraxis und die Medizin zu erarbeiten.[vii] Ihr Ziel ist es, einen sachlichen (politisch-öffentlichen) Diskurs zu gewährleisten, um blinden Flecken in Begründungen und Gesinnungsfragen vorzubeugen.[viii] Kurz: Zentralen Ethikkommissionen erarbeiten Richtlinien, Stellungsnahmen und Tätigkeitsberichte zuhanden der Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit.[ix] Insgesamt existieren drei zentrale Ethikkommissionen in der Schweiz. Eine ist die bereits erwähnte Kommission der SAMW, zwei weitere sind ausserparlamentarische Kommissionen des Bundes: Die 1998 geschaffenen Eidgenössischen Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) und die 2001 gegründeten Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK). Die Bandbreite an Themen der EKAH ist gross und reicht von der Beurteilung der Sicherheit von gentechnisch veränderten Futter- und Lebensmitteln, bis hin zur Patentierung von Lebewesen. Die NEK wiederum befasst sich mit medizinischen und gesundheitsethischen Fragen. Zuletzt veröffentlichte die NEK im Januar 2024 eine Stellungnahme zu schwarzen Listen, auf die verschiedene Kantone Personen setzen, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen (können). Aber auch zur Eizellen- und Samenspende, Medikamentenpreisen, Abtreibungen und nicht zuletzt zur COVID-19-Pandemie hat die NEK sich geäussert. Damit lässt sich sagen, dass Ethikkommissionen nicht «die Moral» verhandeln. Ihr Ziel ist auch keine Vereinheitlichung oder Festlegung «der Ethik», welche anschliessend der Gesellschaft aufgedrückt werden soll.

Wer sind die Mitglieder von Ethikkommissionen?

Die beiden Ethikkommissionen des Bundes sind «beratende Verwaltungskommissionen» und erfüllen als solche eine Doppelfunktion: Einerseits sollen diese Expertise ohne Vergrösserung der Verwaltung zur Verfügung stellen. Andererseits sollen die Kommissionen «für Organisationen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ein wirksames Instrument zur Vertretung ihrer Interessen und zur mehr oder weniger direkten Einflussnahme auf die Verwaltung» darstellen.[x] Die Wahl dessen, wer Einsitz in eine nationale Ethikkommission erhält, muss damit sowohl fachlich als auch politisch begründet werden. Fachliche Voraussetzung sind ein vertieftes naturwissenschaftliches Verständnis und eine hohe Expertise in ethischen und wissenschaftlichen Fragen – so besitzen sämtliche der 27 Mitglieder der beiden eidgenössischen Kommissionen mindestens einen Doktorabschluss und 17 haben eine Professur inne.[xi] Gleichzeitig scheinen «lebensweltliche» Hintergründe, wie Interessenvertretungen und Anbindungen an Institutionen, ebenfalls von Belang zu sein. In dieser Hinsicht wird bereits seit Jahren der (übermässige) Einsitz von Kommissionmitgliedern mit Hintergrund in der katholischen und evangelischen Ethik kritisiert.[xii] Die Nicht-Vertretung von nicht-christlichen Ethiken und der Überhang von Kommissionsmitgliedern mit christlich-theologischen Hintergrund zeigt, dass die Ethikkommissionen eben gleichzeitig als politisches Instrument dienen können. Schliesslich werden gezielt ethische Theorien mit gewissen kulturell-religiösen Hintergründen institutionell bevorzugt – was politisch legitim sein kann, aber einen Einschnitt in die Vielfalt repräsentierter Gruppen und Weltbildern bedeutet. Und auch wenn die Vertretung verschiedener ethischer Ansätze vorgeschrieben ist, ist für die Wahl der vertretenen ethischen Ansätze der Bundesrat, notabene ein politisches Gremium, zuständig.[xiii]

Neben den drei zentralen Ethikkommissionen existieren in der Schweiz noch sieben lokale, (über-)kantonale Ethikkommissionen mit insgesamt 200 Mitgliedern, die sich im Dachverband swissethics zusammengeschlossen haben. Wie die zentralen Ethikkommissionen sind auch die kantonalen Kommissionen Milizgremien und fachlich divers aufgestellt, wobei die Mitglieder normalerweise von den zuständigen Regierungsräten gewählt werden.[xiv] Zudem verfügten 2020 über 100 der Schweizer Akutspitäler und Psychiatrien über Ethikstrukturen. Bemerkenswert ist, dass auf lokaler Ebene der «Professionalisierungsgrad» weitaus geringer ist als auf nationaler Ebene. So hielt die SAMW 2022 fest, dass es vielen Ethikverantwortlichen auf spitalebene Ebene an Weiterbildungsmöglichkeiten fehlt.[xv]

Tabelle 1: Ethikkommissionen in der Schweiz (eigene Darstellung)

Art der Ethikkommission

Anzahl in der Schweiz

Anzahl Mitglieder
Zentrale EthikkommissionDrei (zwei des Bundes, eine der SAMW)Über 50
(Über)kantonale
Ethikkommission
Sieben (Tessin, Ostschweiz, Nordwest- und Zentralschweiz, Genf, Waadt, Zürich, Bern)200
Klinische
Ethikkommission
Über 100 auf Ebene der Spitäler und PsychiatrienCa. 700-800


Kritik an den Ethikkommissionen

Klimawandelforschung, die COVID-Taskforce, ökonomische Einschätzungen zu wirtschaftlichen Entwicklungen, technische Einschätzungen zur Weiterentwicklung von KI: Wissenschaftliche Erkenntnisse sind in medialen und politischen Diskussionen omnipräsent. Und nicht wenige der grossen zivilisatorischen Herausforderungen – Klimawandel, Atomwaffen, antibiotikaresistente Bakterien – sind Ergebnis wissenschaftlicher Forschung. Es gibt kein Lebensbereich, der nicht von Wissenschaft durchdrungen wäre und viele Probleme scheinen nur noch mittels wissenschaftlicher, rechtlicher, politischer, ökonomischer und nicht zuletzt moralischer Expertise gelöst werden zu können. Ethikkommissionen stellen den Versuch dar, diesen komplexen Problemen zu begegnen, indem sie zwischen Politik, Wissenschaft und breiter Öffentlichkeit vermitteln. Die Bedeutung von Ethikkommissionen und Fachgremien wird daher voraussichtlich weiter zunehmen und ihr Einsatz sich auf weitere Lebensbereiche ausdehnen.

Doch trotz der wichtigen Funktion, welche Ethikkommissionen einnehmen, ist auch eine kritische Auseinandersetzung mit ihnen gefragt. Die kaum vorhandenen Patientenvertretungen (auf fast allen Ebenen), die Wahl der behördlichen Kommissionsmitglieder durch die politische Exekutive und der institutionalisierte Einsitz von bestimmten kirchlichen Ethiken sind mit einem kritischen Blick zu betrachten. Auffallend ist zudem, dass auf lokaler Ebene eine Überfülle an «ethischen Laien» Einsitz in die Kommissionen erhält, während auf Bundesebene eine Überexpertisierung attestiert werden könnte. Das Verhältnis der verschiedenen Berufsgruppen, Interessensvertretungen, Ethiken und Expertisierungsgraden innerhalb von Ethikkommissionen scheint somit (politisch gewünscht?) nicht repräsentativ für die Schweiz zu sein.

Zudem zeigte bereits die teilweise forcierte Gründung der SAMW-Ethikkommission durch die Pharmaindustrie ein grundsätzliches Problem der Biomedizinethik auf: Diese ist nicht nur eine kritisch-neutrale Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten, Gefahren und Chancen der Wissenschaften, sondern sie kann auch den Einsatz von bestimmten Verfahren und Technologien rechtfertigen und Vertrauen herstellen.[xvi] Ein naives Wissenschaftsvertrauen wird dann problematisch, wenn dadurch unhinterfragt schwerwiegende, gefährliche oder schwer kontrollierbare Entwicklungen ermöglicht werden. Die Liste reicht von irreversiblen Eingriffen in menschliches, tierisches oder pflanzliches Erbgut, die Entwicklung von Überwachungstechnologien und Waffen oder auch die Zulassung von Medikamenten mit unbekannten Nebenwirkungen. (Literarisch Interessierte mögen auch an Shelleys «Frankenstein» oder Dürrenmatts «Die Physiker» denken, Filmbegeisterte an jegliche Science Fiction-Streifen wie Terminator, Matrix, iRobot, Minority Report…) Eine «Äs chund scho guäd»-Haltung ist angesichts so vieler komplexer Herausforderungen ebenso unangebracht wie eine konsequente Wissenschaftsskepsis. Und nicht zuletzt sehen sich gerade zentrale Ethikkommissionen mit politischen Problemen konfrontiert: Was, wenn aus Perspektive der Gremien der Einsatz bestimmter Technologien (nicht) wünschenswert erscheint, eine breite Bevölkerungsschicht jedoch eine gegensätzliche Auffassung vertritt? Wer bestimmt nach welchen Kriterien, welche sozialen, politischen und ethischen Interessen institutionalisiert werden? Müssten auch, bei breiter Zustimmung, fundamentalistische und extreme Ethiken Sitze in den Kommissionen bekommen? Und wer soll diese Probleme und Herausforderungen der Ethikkommissionen überhaupt lösen? Die Antwort auf diese Fragen wäre vielleicht ein Fall für Ethikkommissionen.


Korrigendum:

In der ersten Version dieses Artikels stand fälschlicherweise, dass die Finanzierung der SAMW-Ethikkommission mehrheitlich aus der pharmazeutischen Industrie stammt. Das ist falsch. Die SAMW ist heute fast ausschliesslich durch die öffentliche Hand finanziert. Wir bitten um Entschuldigung für den Fehler.

Quellen:

[i] Bundesärztekammer: „75 Jahre Nürnberger Kodex: Ethisches Manifest darf nicht missbraucht werden“, in: Bundesärztekammer (17.08.2022), https://www.bundesaerztekammer... (abgerufen am 22.01.2024).

[ii] Hippokratische Gesellschaft Schweiz: „Genfer Gelöbnis“ (o.D.), https://hippokrates.ch/wichtig... (abgerufen am 02.04.2024).

[iii] Schellong, Sebastian M.: „Die künstliche Beatmung und die Entstehung des Hirntodkonzeptes.“, in: Schlich, Thomas (Hrsg.): Hirntod. Zur Kulturgeschichte der Todesfeststellung, Frankfurt am Main: Suhrkamp 2001 (suhrkamp taschenbuch wissenschaft 1525), S. 187–208, hier S. 205.

[iv] Tornay, Magaly: „The Missing Committees: Research Ethics in the Making in Switzerland“, in: Eur. J. Hist. Med. Health 78/2 (2021), S. 310–329, hier S. 313f.

[v] Ebd., S. 323f.

[vi] Vgl. hierzu: Bundesrat der Schweiz: „Bundesrat setzt nationale Ethikkommission für die Humanmedizin ein“ (03.07.2001), https://www.admin.ch/gov/de/st... (abgerufen am 02.01.2024); Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im ausserhumanbereich EKAH: „Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im ausserhumanbereich EKAH (Übersicht)“, https://www.ekah.admin.ch/de/d... (abgerufen am 01.04.2024); Sprecher, Franziska, Hubert Steinke und Magaly Tornay: „Governing by Values: Zur Geschichte der Medizin- und Bioethik in der Schweiz“, S. 2.

[vii] Rippe, Klaus Peter: „Ethikkommissionen als Expertengremien? Das Beispiel der Eidgenössischen Ethikkommission.“, in: Rippe, Klaus Peter (Hrsg.): Angewandte Ethik in der pluralistischen Gesellschaft, Freiburg im Üechtland: Universitätsverlag Freiburg 1999, S. 360–370, hier S. 359.

[viii] Ebd., S. 364.

[ix] Ebd., S. 359–361.

[x] Bundesrat der Schweiz: „Ausserparlamentarische Kommissionen, Leitungsorgane und Bundesvertretungen“ (2024), https://www.admin.ch/gov/de/st... (abgerufen am 29.03.2024).

[xi] Sekretariat der EKAH: „Mitglieder der EKAH“, in: Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich EKAH (03.01.2024), https://www.ekah.admin.ch/de/d... (abgerufen am 03.01.2024). & Geschäftsstelle der NEK: „Mitglieder der NEK“, in: Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin NEK (19.01.2024), https://www.nek-cne.admin.ch/d... (abgerufen am 19.01.2024).

[xii] Bondolfi, Sibilla: „Sterbehilfeorganisationen wettern gegen Nationalfondsprojekt“, in: Neue Zürcher Zeitung (2013), https://www.nzz.ch/schweiz/ste... (abgerufen am 29.03.2024).

[xiii] Siehe hierzu: Rippe: „Ethikkommissionen als Expertengremien? Das Beispiel der Eidgenössischen Ethikkommission.“, S. 359; Bundesrat der Schweiz: „Verordnung über die nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin“. Art.6.

[xiv] Koordinationsstelle Forschung am Menschen (Kofam): Tätigkeiten der Ethikkommissionen für die Forschung 2022, Bern: Bundesamt für Gesundheit 2023, S. 8f.

[xv] Zentner, Anna u. a.: „Klinische Ethik in der Schweiz: Stagnierend vor der Pandemie?“, in: Schweiz Ärzteztg 103/3 (2022), S. 54–58, hier S. 55–57.

[xvi] Sprecher/Steinke/Tornay: „Governing by Values: Zur Geschichte der Medizin- und Bioethik in der Schweiz“, S. 1.


Bibliografie

Bondolfi, Sibilla: „Sterbehilfeorganisationen wettern gegen Nationalfondsprojekt“, in: Neue Zürcher Zeitung (2013), https://www.nzz.ch/schweiz/ste... (abgerufen am 29.03.2024).

Bundesärztekammer: „75 Jahre Nürnberger Kodex: Ethisches Manifest darf nicht missbraucht werden“, in: Bundesärztekammer (17.08.2022), https://www.bundesaerztekammer... (abgerufen am 22.01.2024).

Bundesrat der Schweiz: „Bundesrat setzt nationale Ethikkommission für die Humanmedizin ein“ (03.07.2001), https://www.admin.ch/gov/de/st... (abgerufen am 02.01.2024).

Bundesrat der Schweiz: „Ausserparlamentarische Kommissionen, Leitungsorgane und Bundesvertretungen“ (2024), https://www.admin.ch/gov/de/st... (abgerufen am 29.03.2024).

Bundesrat der Schweiz: „Verordnung über die nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin“.

Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im ausserhumanbereich EKAH: „Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im ausserhumanbereich EKAH (Übersicht)“, https://www.ekah.admin.ch/de/d... (abgerufen am 01.04.2024).

Geschäftsstelle der NEK: „Mitglieder der NEK“, in: Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin NEK (19.01.2024), https://www.nek-cne.admin.ch/d... (abgerufen am 19.01.2024).

Hippokratische Gesellschaft Schweiz: „Genfer Gelöbnis“ (o.D.), https://hippokrates.ch/wichtig... (abgerufen am 02.04.2024).

Koordinationsstelle Forschung am Menschen (Kofam): Tätigkeiten der Ethikkommissionen für die Forschung 2022, Bern: Bundesamt für Gesundheit 2023.

Rippe, Klaus Peter: „Ethikkommissionen als Expertengremien? Das Beispiel der Eidgenössischen Ethikkommission.“, in: Rippe, Klaus Peter (Hrsg.): Angewandte Ethik in der pluralistischen Gesellschaft, Freiburg im Üechtland: Universitätsverlag Freiburg 1999, S. 360–370.

Schellong, Sebastian M.: „Die künstliche Beatmung und die Entstehung des Hirntodkonzeptes.“, in: Schlich, Thomas (Hrsg.): Hirntod. Zur Kulturgeschichte der Todesfeststellung, Frankfurt am Main: Suhrkamp 2001 (suhrkamp taschenbuch wissenschaft 1525), S. 187–208.

Sekretariat der EKAH: „Mitglieder der EKAH“, in: Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich EKAH (03.01.2024), https://www.ekah.admin.ch/de/d... (abgerufen am 03.01.2024).

Sprecher, Franziska, Hubert Steinke und Magaly Tornay: „Governing by Values: Zur Geschichte der Medizin- und Bioethik in der Schweiz“.

Tornay, Magaly: „The Missing Committees: Research Ethics in the Making in Switzerland“, in: Eur. J. Hist. Med. Health 78/2 (2021), S. 310–329.

Zentner, Anna u. a.: „Klinische Ethik in der Schweiz: Stagnierend vor der Pandemie?“, in: Schweiz Ärzteztg 103/3 (2022), S. 54–58.

Autor*innen

Autor*in

Joel Michel studiert derzeit die Geschichte und Philosophie des Wissens an der ETH Zürich, wo er auch an der Professur für die Geschichte der modernen Welt angestellt ist. Neben seinen philosophischen und historischen Tätigkeiten ist er als selbstständiger Kulturschaffender aktiv. Weitere Informationen: www.joelmichel.ch

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