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Affenversuche an Universität und ETH: Die Einzelfallabwägung funktioniert

Sind die geplanten Affenversuche an Universität und ETH Zürich «rechtswidrig» oder «rückschrittlich» wie das allenthalben behauptet wird? Nein, finden unsere beiden Autoren Michaela Egli und Ivan Marijanovic. Jeder Tierversuch unterliegt einer Güterabwägung - und die ist im vorliegenden Fall zugunsten von Forschung und Medizin ausgefallen.

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Antworten auf häufige Fragen zur Forschung mit Tieren und Menschen finden Sie in den Themendossiers «Tierversuche in der Schweiz (FAQ)» und «Forschung mit Menschen (FAQ)».

Aus dem Politblog des Tages-Anzeigers: «Anders als beim Fall von 2009 haben aktuell auch die Tierschutzkommission und das Veterinäramt zugunsten der Forschung geurteilt – erst nach einem ersten positiven Entscheid haben drei von elf Mitgliedern der Kommission Rekurs eingelegt. Der Leitentscheid von 2009 bleibt damit ein wichtiger Schritt in Richtung Tierschutz: Er besagt, dass besonders für Grundlagenforschung die Güterabwägung sorgfältig und verantwortungsvoll vorgenommen werden muss und im Zweifelsfalle für das Tier zu entscheiden ist. Der aktuelle Fall ist aber offensichtlich kein Zweifelsfall.» Den ganzen Artikel gibt es hier zu lesen.

Autor*innen

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Vize-Präsidium, Qualität & Entwicklung

Michaela Egli ist Doktorandin in Wissenschaftsphilosophie und Philosophie der Medizin an der Universtität Genf und arbeitet im Bereich der personalisierten Medizin als Projektmanagerin für Ethical Legal Social Issues (ELSI).

Die Beiträge auf dem Reatch-Blog geben die persönliche Meinung der Autor*innen wieder und entsprechen nicht zwingend derjenigen von Reatch oder seiner Mitglieder.

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